Anrechnung von COVID-19-Kurzarbeit
Wie die Rechtsanwaltskammern Kurzarbeitszeiten auf die Kernzeit anrechnen und welche Veröffentlichungen dazu vorliegen.
Das Recht und die Praxis der Ausbildung zur Rechtsanwältin werden bislang – trotz der zentralen Bedeutung des Berufsstands für die Rechtspflege – kaum wissenschaftlich aufbereitet. Das Institut für Anwaltsrecht (IAR) hat es sich daher zum Ziel gesetzt, interessante Kennzahlen zugänglich zu machen und aktuelle Rechtsfragen zu dem Thema aufzuarbeiten.
Ob COVID-19-Kurzarbeit auf die „praktische Verwendung“ im Sinne des § 2 RAO (als sogenannte Kernzeit) angerechnet werden kann, wird seit längerem diskutiert. Initiativen in Nationalrat und Bundesrat für eine gesetzliche Klarstellung blieben ohne Erfolg; auch eine Anfrage des Bundesrats vom 03.11.2021 ist weiterhin unbeantwortet. Das LVwG OÖ hat im April 2021 die Anrechnung für eine „große LU“ verneint, während die Praxis der Rechtsanwaltskammern in Österreich stark variiert.
Ein Überblick über die derzeit gelebte Praxis der Rechtsanwaltskammern in Österreich.
| Rechtsanwaltskammer | Praxis der Anrechnung von COVID-19-Kurzarbeit |
|---|---|
| Burgenland | volle Anrechnung der Tätigkeit als Rechtsanwaltsanwärter bis zu sechs Monate; danach nur aliquote Anrechnung |
| Kärnten | kein Anlassfall |
| Niederösterreich | Anrechnung analog § 2 RAO für einen Zeitraum von max. 6 Monaten als hauptberufliche Tätigkeit (Vollzeit) auf die Kernzeit |
| Oberösterreich | keine Anrechnung auf die Kernzeit |
| Salzburg | keine Anrechnung auf die Kernzeit |
| Steiermark | keine Anrechnung auf die Kernzeit |
| Tirol | aliquote Anrechnung auf die praktische Verwendung (Kernzeit) |
| Vorarlberg | zu wenig Erfahrungswerte (nur 1 Anlassfall) |
| Wien | Anrechnung in analoger Anwendung des § 2 Abs. 1 RAO im Hinblick auf die Anrechenbarkeit von Krankenständen; für über zehn Wochen hinausgehende Zeiten aliquote Anrechnung auf die Kernzeit |
Weiterführende Literatur
Diese Ausgangslage haben Andreas Geroldinger und Alexander Robl zum Anlass für einen Beitrag mit dem Titel „Keine Anrechnung von COVID-19-Kurzarbeit auf die ‚Kernzeit‘ als Rechtsanwaltsanwärter?“ genommen. Der vollständige Artikel ist als PDF abrufbar.
Zum Artikel „Keine Anrechnung von COVID-19-Kurzarbeit auf die Kernzeit“In der Zwischenzeit hat der VwGH die Entscheidung des LVwG OÖ in der Sache bestätigt (VwGH Ro 2021/03/0010); eine Besprechung dieser Entscheidung ist in Arbeit.