„Einstweiliger Rechtsschutz in der Praxis“ – Gelungener Abschluss der Veranstaltungsreihe „Linzer Praxisforum Zivilverfahrensrecht" im Wintersemesters 2025/26
Am 15. Jänner 2026 fand der letzte Termin des „Linzer Praxisforums Zivilverfahrensrecht“ im Wintersemester 2025/26 zum Thema einstweiliger Rechtsschutz statt. Zahlreiche Teilnehmer:innen informierten sich über aktuelle Entwicklungen und praxisrelevante Fragen.
Am Donnerstag, dem 15. Jänner 2026, fand der letzte Termin der Veranstaltungsreihe „Linzer Praxisforum Zivilverfahrensrecht" im Wintersemester 2025/26 unter dem Titel „Einstweiliger Rechtsschutz in der Praxis“ statt. Zahlreiche interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, sich über aktuelle Entwicklungen und praxisrelevante Fragestellungen im Bereich des einstweiligen Rechtsschutzes zu informieren.
Als Referent konnte Dr. Martin Weber, Hofrat des Oberster Gerichtshof, gewonnen werden. Dr. Weber ist dort in den Senaten 6 und 7 tätig. Darüber hinaus ist er Richter am Obersten Gerichtshof des Fürstentums Liechtenstein, Lehrbeauftragter an der Universität Innsbruck sowie Mitautor des Fachwerks „Einstweilige Verfügungen im Zivilverfahren“.
Zu Beginn des Vortrags stand ein strukturierter Überblick über die Grundsätze des Einstweiligen Rechtsschutzes. Danach folgte die Behandlung ausgewählter verfahrensrechtlicher und materiell-rechtlicher Fragen. Seine Ausführungen veranschaulichte er durch einschlägige Beispiele aus der aktuellen Judikatur des Oberster Gerichtshof. Der abschließende Abschnitt widmete sich ausgewählten Fragen der in der Praxis besonders bedeutsamen einstweiligen Verfügungen im Familienrecht.
Die angeregte Diskussion im Anschluss an den Vortrag unterstrich das große Interesse am Thema und bot Raum für weiterführende Fragen und fachlichen Austausch.